Call Center aus NRW übernimmt Terminvereinbarung Düsseldorfer Autovermietung
Autovermieter aus Düsseldorf nutzt Flaute für Bedarfsermittlung und Terminierung durch NRW -Call-Center
Branche | Rechtsform | Mitarbeiter | * | |||
| Auto / Autohaus | Mittelstand | 8 | ||||
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Das Projekt | |||
In diesem Fall wandte sich die Düsseldorfer Niederlassung eines bekannten Autovermieters an uns. Da die Auftragslage zu diesem Zeitpunk eher mager ausfiel, sollte die hauseigene Kundendatenbank mit Business-Kontakten einmalig abtelefoniert werden. Ziel war im ersten Schritt die reine Bedarfsermittlung, um zu klären, wie hoch der tatsächliche Bedarf (momentan oder zu einem späteren Zeitpunkt) war, mit dem die Niederlassung kalkulieren konnte. Zusätzlich sollte das Callcenter für den Anfrager aus der Auto-Branche auch Termine legen, damit sein Aussendienst bei den interessierten Unternehmen vorstellig werden konnte, um maßgeschneiderte Angebote vorzulegen. Bei Projekten mit Terminvereinbarung zögern Callcenter oft, wenn es um einmalige Aktionen geht. Hier sind permanent laufende Projekte wichtig. Da aber die Ausgangssituation ideal war - es sollten ausschließlich Firmen kontaktiert werden, zu denen zudem bereits eine Kundenbeziehung bestand - konnte trotz der einmaligen Durchführung die Suche nach einem passenden Callcenter, sogar aus dem selben Bundesland, für den Auftrag erfolgreich abgeschlossen werden. | |||
Tipps und Infos zu diesem Gebiet
Sollte man den Anruf postalisch ankündigen/ UWG? (Tipp 31) | Datenschutz bei unseren Call-Centern ist gewährleistet (Info 12) | |
Sie planen eine Telefonaktion und sind sich unsicher ob vorab ein Ankündigungsschreiben verschickt werden soll? Diese Frage sollten Sie in jedem Fall genau mit dem Callcenter abstimmen. Ein einfaches Werbe-Anschreiben wird das Interesse Ihres Kunden oder Neukunden wohl kaum wecken. Ein Ankünsogungsschreiben bietet sich aber an, wenn Sie den korrekten Ansprechpartner und seine Kontaktdaten kennen. Im besten Fall stehen Sie bereits längere Zeit in Geschäftskontakt und wissen, dass er an Ihrerem Produkt oder hrer Dienstleistung interessiert ist. Wegen der aktuellen und schärfer werdenden gesetzlichen Regelung bezüglich der Anrufe bei Nicht-Kunden, die im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ( UWG ) Ihren Niederschlag findet, sollten Sie sich in jedem Fall von dem Callcenter beraten lassen. Irrtümlicherweise gehen viele Unternehmen davon aus, dass die strengen Verbraucherschutzregelungen im B2B gar keine Anwendung finden und Unternehmen ohne weiteres angerufen werden können. Dies ist aber nicht der Fall. Ihre Geschäftskunden können Sie bezüglich ähnlicher Produkte und Dienstleistungen unproblematisch anrufen lassen. Der Anruf bei Nicht-Kunden ist auch im B2B nur dann zulässig, wenn das vorherige Einverständnis vorliegt. Das Einverständnis wird aber nicht durch ein Ankündigungsschreiben hergestellt. Arbeiten Sie in jedem Fall nur mit einem Callcenter-Dienstleister zusammen, der sich im Bereich des gesetzlich Zulässigen bewegt. Im Beispiel konnte der Anfrager das Callcenter mit der eigenen Kundendatenbank versorgen. Dabei handelte es sich ausschließlich um Geschäftskunden. Eine solche Datenlage ist für Auftraggeber wie Callcenter der Idealfall. |
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