Wichtigste Änderungen in den AGBs zum 01. März 2009

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Neben einigen redaktionellen Änderungen haben sich im Wesentlichen
zwei Punkte geändert:

Zum einen wurde für die neu registrierten Call Center die bisherige
einmalige Aufnahmegebühr durch eine Jahresgebühr ersetzt.
Von der Jahresgebühr sind ausschließlich diejenigen Call Center
betroffen, die sich ab dem 01.03.2009 bei uns registrieren werden.

Weiterhin wurden sämtliche Folgen für den unerfreulichen Fall
des vertragswidrigen Verhaltens auf Call Center-Seite in einer
einzigen Vorschrift überarbeitet und zusammengefasst.