Wichtigste Änderungen in den AGBs zum 01. März 2016

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Die neuen AGBs haben Geltung für Verträge (Stichdatum ist der Tag an dem
die bestellten Kontaktdaten zugesendet wurden), die ab dem 01. März 2016
abgeschlossen werden.
Für die vor dem 01. März 2016 abgeschlossene Verträge haben die AGBs
weiterhin Geltung, die zum Zeitpunkt der Bestellung der Kontaktdaten
gegolten haben.

Neben einigen redaktionellen Änderungen haben sich im Wesentlichen
die folgenden Punkte geändert:

Die AGBs wurden an die Tatsache angepasst, dass Kontaktdaten auch online,
also ohne das Faxformular, geordert werden können.


Die Vorschrift über den unerfreulichen Fall des vertragswidrigen Verhaltens wurde
um einen weiteren Punkt ergänzt: Bei verspäteter Übermittlung einer Rechnung
von bereits gemeldeten Aufträgen zur Verprovisionierung kann, wenn die
Verspätung acht Wochen ab Rechnungsdatum überschreitet, die Provision für
diese Rechnung einmalig um 100% erhöht werden.


Der Zeitraum für die Provisionspflicht ist um ein Jahr erhöht worden.


Der CCB GmbH ist es gestattet, ausschreibenden Unternehmen die Namen der
Callcenter zu nennen, die deren Kontaktdaten geordert hatten.