Wichtigste Änderungen in den AGBs zum 01. März 2018

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Die neuen AGBs haben Geltung für Verträge (Stichdatum ist der Tag an dem
die bestellten Kontaktdaten zugesendet wurden), die ab dem 01. März 2018
abgeschlossen werden.
Für die vor dem 01. März 2018 abgeschlossene Verträge haben die AGBs
weiterhin Geltung, die zum Zeitpunkt der Bestellung der Kontaktdaten
gegolten haben.

Neben einigen redaktionellen Änderungen hat sich nur ein Punkt verändert:

Der Zeitraum für die Provisionspflicht ist um ein Jahr auf jetzt fünf Jahre erhöht worden.