Wichtigste Änderungen in den AGBs zum 01. Januar 2022

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Die neuen AGBs haben Geltung für Verträge (Stichdatum ist der Tag an dem
die bestellten Kontaktdaten zugesendet wurden), die ab dem 01. Januar 2022
abgeschlossen werden.
Für die vor dem 01. Januar 2022 abgeschlossene Verträge haben die AGBs
weiterhin Geltung, die zum Zeitpunkt der Bestellung der Kontaktdaten
gegolten haben.

Neben den Verlängerungen einiger Fristen haben sich zwei Punkte verändert:

§ 13 Absatz 1 (Verspätete Auftragsmeldung) Die Verdoppelung der Provisionssatzes wurde auf ein Jahr begrenzt.

§ 13 Absatz 8 (Verzug Rücksendung Lieferliste) wurde ersatzlos gestrichen.